1971
Geschichte der Gesellschaft
Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. wurde im Jahre 1971 als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Frankfurt am Main von führenden Baujuristen gegründet. Die Gesellschaft ist unabhängig und allein ihren satzungsmäßigen Zielen verpflichtet. Seit ihrer Gründung setzt sich die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. erfolgreich für die Belange des öffentlichen und privaten Baurechts einschließlich aller angrenzenden Rechtsgebiete (insbesondere Vergaberecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Bauversicherungsrecht, Bauarbeitsrecht, Baustrafrecht und Bauinsolvenzrecht) sowohl im nationalen als auch internationalen Bereich ein. Als zentrale Veranstaltung findet seit vielen Jahren in Frankfurt am Main die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. statt. Diese organisiert außerdem Rechtsprechungsveranstaltungen zum Vergaberecht, Öffentlichen und Privaten Baurecht, die für den letztgenannten Bereich mittlerweile auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet wurden.
Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. steht in engem Kontakt zu Gesetzgebungsorganen, Verwaltungsbehörden sowie Gerichten des Bundes und der Länder. Sie ist mit Universitäten und Hochschulen partnerschaftlich verbunden.
Seit Jahren arbeitet die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. mit Organisationen gleicher oder ähnlicher Zweckrichtung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zusammen. In Kooperation mit dem Deutschen Beton- und Bautechnikverein E.V. hat die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. die zum 01.01.2010 in Kraft getretene Streitlösungsordnung für das Bauwesen (kurz: SL Bau) entwickelt.
VORSTAND
Dr. Wolfram Grauer
Syndikusrechtsanwalt
Justitiar
ZECH Hochbau AG
Westerbachstraße 110
65936 Frankfurt/Main
Telefon 069 / 97 90 16 04
Fax 069 / 97 90 11 30
Prof. Dr. Andreas Jurgeleit
Richter am Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 A
76133 Karlsruhe
KOMMISSIONEN
Bei der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. sind aktuell zwei Kommissionen aktiv:
Permanente Kommission für die Streitlösungsordnung Bau (SL BAU)
Vorsitz:
Rechtsanwalt und Ministerialdirektor a. D.
Michael Halstenberg
Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB
Hans-Böckler-Straße 1
40476 Düsseldorf
halstenberg@fn.legal
Telefon 0211 / 540 13 777 0
Fax 0211 / 540 13 777 11
Teilnehmer von Seiten der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.:
- Rechtsanwalt
Prof. Dr. Klaus Englert, Schrobenhausen - Richter am Bundesgerichtshof
Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe - Rechtsanwalt
Armin Heisiep, Frankfurt am Main
Teilnehmer von Seiten des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V.:
- Rechtsanwalt
Robert Busch, Implenia Holding,
Raunheim - Rechtsanwalt
Peter Götz, Max Bögl Firmengruppe,
Neumarkt i. d. Opf. - Rechtsanwalt
Dietmar Ludolph, Düsseldorf
Gemeinsame Aufnahme-Kommission für die Streitlöserliste von DBV und DGfB
Vorsitz:
Rechtsanwalt und Kfm. Direktionsleiter
Hauke Wahlen
Ed. Züblin AG – Direktion NRW
Flughafenstraße 103
40474 Düsseldorf
hauke.wahlen@zueblin.de
Telefon 0211 / 59 96 252
Teilnehmer von Seiten der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.:
- Rechtsanwalt u. Ministerialdirektor a. D.
Michael Halstenberg, Düsseldorf - Richter am Bundesgerichtshof
Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe - Rechtsanwalt
Armin Heisiep, Frankfurt am Main
Teilnehmer von Seiten des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V.:
- Rechtsanwalt
Robert Busch, Implenia Holding,
Raunheim - Rechtsanwalt
Peter Götz, Max Bögl Firmengruppe,
Neumarkt i. d. Opf. - Dr.-Ing. Lars Meyer,
Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V., Berlin
DEUTSCHER BAURECHTSPREIS
Der Deutsche Baurechtspreis ist mit einem Preisgeld in Höhe von € 5.000,- dotiert und wird in der Regel alle drei Jahre verliehen.
Seit dem Jahr 1986 verleiht die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. regelmäßig den Deutschen Baurechtspreis an natürliche Personen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um die Belange des Baurechts verdient gemacht haben (Art. 3 des Statuts zur Verleihung des Deutschen Baurechtspreises).
ESCL
Derzeitige Mitgliedsstaaten
Auf europäischer Ebene haben sich nationale Baurechtsgesellschaften aus 17 EU-Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen „European Society of Construction Law“ (kurz: ESCL) zusammengeschlossen. Die Mitgliedsstaaten sind Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweiz, Slowenien, Spanien, Polen, Portugal, Tschechien