KONFLIKT-
LÖSUNG
Die Streitlösungsordnung für das Bauwesen ohne staatliche Gerichte
Bei vielen Bauvorhaben sehen sich Auftraggeber, Auftragnehmer, Planer und Gutachter immer häufiger mit Konflikten hinsichtlich der Planung, Ausschreibung, Angebotsbearbeitung, Ausführung, Abnahme, Abrechnung und Mängelhaftung konfrontiert, die sich unter Einschaltung der Gerichte nicht mehr in einem akzeptablen Zeitraum sachgerecht lösen lassen. Die Parteien sind daher gut beraten, Streitigkeiten schnell, möglichst noch im Rahmen des laufenden Bauprojekts, außergerichtlich beizulegen und hierzu die Geltung der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) zu vereinbaren.
Diese wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (DBV) entwickelt, ist zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten, zum 1. Juli 2013 sowie zum 1. Juli 2016 novelliert worden.
Nach einer umfassenden Befragung der „Praxis“ wurde die SL Bau 2020 am 1. Juli 2020 novelliert in Kraft gesetzt. Die aktuelle Fassung der SL Bau, die am 22. Dezember 2021 veröffentlicht wurde, enthält vor allem eine Novellierung des Adjudikationsverfahrens.
Die SL Bau bietet allen Baubeteiligten den Vorteil, dass sie gemeinsam von Baujuristen und Vertretern der Baupraxis entwickelt wurde. Mit der SL Bau wurde 2010 ein neues Konzept der außergerichtlichen Streitbeilegung vorgestellt, das sowohl der Vermeidung als auch der Beilegung von Baustreitigkeiten dient und erstmals in Deutschland auch die Adjudikation in das System der Verfahren integriert hat. Eine außergerichtliche Streitlösung nach der SL Bau spart Zeit und Kosten und verhindert so die Verschwendung wertvoller Energien. Dabei bietet die SL Bau allen Baubeteiligten eine auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung des Konflikts mit einem Höchstmaß an Flexibilität.
Alle nach dem 1. Januar 2022 geschlossenen baurechtlichen Verträge können auf die SL Bau in ihrer aktuellen Fassung (SL Bau Fassung 1. September 2021) verweisen. Ein solcher Verweis in früher geschlossenen Verträgen führt zur Geltung der zum Zeitpunkt des Vertrags jeweils geltenden SL Bau.
Die SL Bau stellt den Beteiligten einer Baumaßnahme fünf verschiedene Streitlösungsverfahren zur Wahl, die jeweils aufeinander aufbauen und ineinander greifen. Je nach Parteivereinbarung können alle oder auch nur einzelne Verfahren in einen Bau- oder Architektenvertrag integriert werden.
Die fünf Verfahrensarten der SL Bau
Mediation
Die Mediation hat zum Ziel, die Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung durch einen Mediator zu unterstützen.
Schlichtung
Bei der Schlichtung kann es zu einem Schlichterspruch kommen, dessen Wirksamkeit allerdings der Akzeptanz der Parteien bedarf. Anderenfalls gilt die Schlichtung als gescheitert.
Adjudikation
Als neues – in Großbritannien und Australien bereits bewährtes – Instrument bietet die SL Bau der Baupraxis auch die Adjudikation. Diese dient einer raschen und die Parteien zumindest vorläufig bindenden Entscheidung, welche bei Widerspruch einer Partei einer Überprüfung durch ein staatliches Gericht zugeführt werden muss.
Die Regelungen zur Adjudikation sind in der aktuellen Fassung grundlegend überarbeitet worden, um berechtigte Zweifel in Bezug auf die Vollstreckbarkeit einer Adjudikationsentscheidung auszuräumen. Die Adjudikationsentscheidung stellt nunmehr ein besonderes, auf eine Eilentscheidung ausgerichtetes besonderes schiedsrichterliches Verfahren dar, dessen zwangsweise Vollstreckung aber einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht entscheidet Streitigkeiten rechtswirksam und somit bindend. Anders als die Regelungen zum Schiedsgerichtsverfahren gemäß dem 10. Buch der ZPO lässt die SL Bau den Beitritt Dritter und/oder die Streitverkündung zu, was ein bedeutender Vorteil dieser neuen Streitlösungsordnung ist.
Schiedsgutachten
Erstmals zum 1. Juli 2016 wurde das Schiedsgutachtenverfahren geregelt. Dies eröffnet den Parteien die Möglichkeit von Beurteilungen vor allem technischer, aber auch rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen hinsichtlich einzelner (Teil-)Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Damit können die Parteien gemeinsam – auch für den Fall eines späteren Gerichtsverfahrens – bestimmte Feststellungen verbindlich treffen lassen.
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und seine Permanente Kommission SL Bau freut sich über Anregungen zur Fortentwicklung der SL Bau.
Regelungen
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E. V. wurden am 15. Oktober 2016 die überarbeiteten Regelungen der Eintragungsvoraussetzungen für die Streitlöser-Liste nach der SL Bau in Kraft gesetzt.
Zur Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen zur Eintragung in die „Gemeinsame Liste von Streitlösern nach der SL Bau“ besteht die gemeinsame Aufnahme-Kommission für die Streitlöserliste von DBV und DGfB unter dem Vorsitz von Rechtsanwalt Hauke Wahlen.