Arbeitskreis Architektenrecht

INFORMATION

Der Arbeitskreis Architektenrecht beschäftigt sich mit allen juristischen Themen und rechtlichen Fragestellung, die mit der Berufsausübung von Architekt*innen aller Fachrichtungen einhergehen. Er wendet sich an Baujurist*innen und ausdrücklich auch an Architekt*innen und Ingenieur*innen.

Neben den speziellen Vorschriften für Architekten- und Ingenieurleistungen im BGB (§ 650p ff. BGB) sowie der HOAI 2021 umfasst das Themengebiet „Architektenrecht“ auch Fragestellungen zum Beispiel aus den Bereichen Bauordnungsrecht, Normung, Urheberrecht, Versicherungsrecht, allgemeines Zivil- und Verwaltungsrecht sowie das Berufsrecht. In der Regel werden zwei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen pro Jahr angeboten. Als Referent*innen stellen Persönlichkeiten aus der Verwaltung, Justiz und Rechtsanwaltschaft aktuelle Themen oder „Dauerbrenner“ vor. Gerne darf auch rege diskutiert werden.

Den Arbeitskreis leiten Franziska Klein, Referentin in der Rechtsabteilung bei der Bundesarchitektenkammer, und Sinah Marx, stellv. Geschäftsführerin und stellv. Justitiarin bei der Hamburgischen Architektenkammer.

×