Arbeitskreis Architektenrecht

INFORMATION

Der Arbeitskreis Architektenrecht ist ein bundesweiter Arbeitskreis, der im Jahr 2016 zu neuem Leben erweckt wurde. Er beschäftigt sich primär mit Fragen rund um das Architektenrecht und wendet sich neben den Baujuristen insbesondere an Architekten und Ingenieure. Mit der erstmaligen Einführung von Sondervorschriften für Architekten- und Ingenieurleistungen im BGB (§ 650p ff. BGB) sowie der geänderten HOAI 2021 ergeben sich eine Vielzahl an aktuellen Fragestellungen, die diskutiert werden. Die Leitung des Arbeitskreises, organisiert über die Geschäftsstelle der Architektenkammer Baden-Württemberg, üben Rechtsanwalt Alfred Morlock als Vorsitzender sowie Dr. Eric Zimmermann als Stellvertreter aus. In der Regel werden zwei Veranstaltungen im Jahr kostenfrei angeboten. Referenten sind Persönlichkeiten aus der Verwaltung, Justiz und Rechtsanwaltschaft.

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