Einladung
Online-
Seminar
Dienstag, 5. Mai 2026, 16:00 – 17:30 Uhr
Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 BGB –
die Machete des Nachunternehmers zur Befreiung aus den Zwängen der Leistungskette?
Anhand der Entscheidung des KG, Urteil vom 18.07.2025 – 14 U 41/20 – sollen folgende Punkte erörtert und diskutiert werden:
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Voraussetzungen der Durchgriffsfälligkeit,
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Verhältnis der Durchgriffsfälligkeit zur Abnahme,
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die Möglichkeit des Hauptauftragnehmers, die Vergütungszahlung bei Mängeln gegenüber dem Nachunternehmer zu verweigern, selbst wenn der Hauptauftraggeber keine Mängelrechte geltend macht,
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Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln vor der Abnahme.
Referentin: Birgitta Bergmann-Streyl, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf
Die Teilnahmegebühr beträgt:
EUR 100,- zum Vorzugspreise für Mitglieder
EUR 125,- zum Normalpreis für Nichtmitglieder
EUR 40,- zum Preis für Richter/Verwaltungsbeamte
EUR 60,- zum Sonderpreis für junge Mitglieder*
*Der Sonderpreis gilt für Juristinnen/Juristen oder andere vergleichbare akademische Berufsträgerinnen/Berufsträger, deren 2. Staatsexamen oder eine vergleichbare Abschlussprüfung weniger als fünf Jahre zurückliegt.
