Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V. im Spiegel der Geschichte

Das Baurecht, gleich ob privat- oder öffentlich-rechtlich, führte seit Inkrafttreten des BGB zum 1. Januar 1900 in Rechtsprechung, Lehre und Literatur ein eher verstecktes Dasein. Davon zeugen die relativ wenigen höchstrichterlichen Entscheidungen und Veröffentlichungen, denen baurechtliche Themen zugrunde lagen. Mit der Einführung der Reichsverdingungsordnung am 26. Mai 1926 wurde zwar eine gewisse „Ordnung“ geschaffen. Doch nur wenige Juristen setzten sich näher mit der „Baumaterie“ auseinander.

Dies änderte sich mit dem Wiederaufbau von Deutschland nach dem 2. Weltkrieg ab 1946: Unzählige Baumaßnahmen aller Art waren erforderlich, um das zerstörte Bundesgebiet wieder aufzubauen. Damit einher gingen viele Streitigkeiten – und plötzlich trat das Baurecht aus dem Schatten des Werkvertragsrechts und mutierte zu einer komplizierten und komplexen Rechtsmaterie.

Erste Hilfen dazu gaben Prof. Dr. Horst Locher und Prof. Hermann Korbion mit den bis heute zur Standardliteratur zählenden Werken „Das Private Baurecht“ als Lehrbuch und dem auch heute noch führenden VOB-Kommentar „Ingenstau/Korbion“. Auch gab der Werner Verlag eine erste „Fachzeitschrift“ für öffentliches und privates Baurecht, abgekürzt BauR ab 1970 heraus.

Prof. Dr. Horst Locher
Prof. Hermann Korbion

So war es naheliegend, dass sich Baujuristen und Baufachleute schon 1971 zusammenschlossen und den gemeinnützigen eingetragenen Verein Deutsche Gesellschaft für Baurecht in Frankfurt am Main gründeten.

Ideengeber und erster Vorsitzender war Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Heiermann (1935 – 2023), der durch seine frühere Tätigkeit als Geschäftsführer im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. bundesweite Kontakte hatte. Maßgebend an der schnellen Etablierung der neuen Gesellschaft war auch Univ.-Prof. Dr. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu Berlin beteiligt. Rasch entwickelte sich die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V. zur Wiege der Förderung und Fortentwicklung des gesamten Baurechts durch die Abhaltung von Baurechts-Tagungen, Rechtsprechungs-Seminaren und der Gründung eines Baurechts-Instituts in Zusammenarbeit mit der Humboldt-Universität zu Berlin (s. dazu nachstehend).

Auch wurde die Zeitschrift BauR, verlegt vom Werner-Verlag, ab 2009 zum Vereins-Organ.

Wesentlichen Anteil an der Verbreitung und Akzeptanz der DGfB als wichtiges Sprachrohr des Baurechts hatten auch sehr schnell die nach und nach gegründeten Arbeitskreise. Ein weiteres großes Aufgabengebiet ist die „Streitlösung ohne Gericht“.

Großen Einfluss auf die Arbeit der DGfB hatten von Anfang an die Mitglieder des Vorstands. Diese setzten und setzen sich aus bekannten Richtern, Anwälten, Ingenieuren und Bauverbands-Vertretern zusammen. Geführt wird die DGfB – fast traditionsgemäß – seit der Gründung von ehemaligen Geschäftsführern des Hauptverbands der Bauindustrie (Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Heiermann von 1971 bis 2007; Rechtsanwalt Prof. Horst Franke von 2007 bis 2020) bzw. seit 2020 von Rechtsanwalt Dr. Burkhard Siebert (Hauptgeschäftsführer Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.).

Die Vorsitzenden der DGfB seit 1971:

Prof. Dr. Wolfgang Heiermann (1971-2007)
Prof. Horst Franke (2007-2020)
Dr. Burkhard Siebert (seit 2020)

Mit dem Dachverband aller Bau-Vereinigungen, dem Deutschen Baugerichtstag e.V., bestehen ebenso wie mit der ARGE Baurecht, dem Institut für Baurecht Freiburg i.Br.  und CBTR gute Kontakte.


Zur Geschichte des Instituts für Baurecht der Humbold-Universität zu Berlin (1974-2016)

Die DGfB initiierte im Jahr 1974 durch Prof. Wolfgang Heiermann die erste universitäre Fortbildungsmöglichkeit für Baujuristen in Deutschland durch die Begründung des Instituts für Deutsches und Internationales Baurecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, dessen Präsident der Initiator auch bis zum Jahr 2009 war.

Von 1994 bis 2009 nahm Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis die Stelle als Direktor des Instituts ein. Ab Ende 2009 bis 2012 übernahm sodann Prof. Dr. jur. Klaus Englert das Amt des Präsidenten, zugleich wurde er stellvertretender Vorsitzender der DGfB. Die Direktion leitete ab 2009 Univ.- Prof. Dr. Rainer Schröder.  Ab 2012 wurde das bisherige An-Institut in ein unmittelbares Institut für Deutsches und Internationales Baurecht der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin umgewandelt. Die Leitung oblag nun einem vierköpfigen Vorstand, bestehend aus Prof. Horst Franke, Prof. Dr. Rainer Schröder (geschäftsführender Vorstand), Prof. Dr. Olaf Reidt und Prof. Dr. Klaus Englert. Letzterer übernahm auch den Vorsitz des Fördervereins.

Das Institut war mit einer Seminar-Reihe „Baustelle-Humboldt“, einem Praktiker – Seminar „Bau- und Planungsrecht“, Vertiefungsveranstaltungen im privaten Baurecht, einem Zertifikats-Studium „Bau- und Architektenrecht in der anwaltlichen Praxis“, einem Sommerlehrgang und nicht zuletzt durch die Betreuung zahlreicher baurechtlicher Dissertationen vor allem dank des unermüdlichen Einsatzes von Prof. Dr. Rainer Schröder (1947 – 2016) bis zum frühen Tod des geschäftsführenden Vorstands sehr erfolgreich unterwegs. Nachdem sich keine Nachfolge für den Verstorbenen am Lehrstuhl fand, musste das Institut im Jahr 2016 eingestellt und der Förderverein aufgelöst werden.

Die letzte größere Aktion des Instituts war die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens für den Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung“ an der Philipps-Universität Marburg im Auftrag des Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut ACQUIN durch die Vorstandsmitglieder Univ.-Prof. Dr. Rainer Schröder und Prof. Dr. Klaus Englert im Jahr 2015.

Der Vorstand des umgewandelten An- in ein In-Institut der Juristischen Fakultät an der Humboldt-Universität zu Berlin von 2012 – 2016: Univ.-Prof. Dr. Rainer Schröder (v.l.), Prof. Horst Franke, Prof. Dr. Olaf Reidt und Prof. Dr. Klaus Englert, dieser zugleich Vorsitzender des DGfB-Fördervereins für das In-Institut
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