Treffen des Arbeitskreises Baurecht und Baubetrieb

Einladung

Fortbildungs-
veranstaltung

am Mittwoch, 26. November 2025, 13:30-17:00 Uhr,
im  Hotel b’mine Frankfurt Airport (Gateway Gardens), Georg-Baumgarten-Straße 1, 60549 Frankfurt am Main

642 BGB – Der rechtliche Zuschnitt einer Norm auf dem Prüfstand

Der rechtliche Zuschnitt von § 642 BGB steht in besonderer Weise seit dem Urteil des BGH vom 26.10.2017 auf dem Prüfstand. Die Norm gewährt dem Auftragnehmer danach zwar einen Entschädigungsanspruch während des Annahmeverzugs, allerdings nicht für später entstehende Mehrkosten wegen des Annahmeverzugs. In der Praxis sind es häufig aber genau diese Mehrkosten, die Auftragnehmer belasten.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat im Rahmen einer Initiativstellungnahme eine Änderung des § 642 BGB vorgeschlagen. Kerstin Irl, LL.M.Eur. ist Mitglied im Ausschuss Privates Bau- und Architektenrecht des DAV und berichtet über Hintergrund, Motivation und Inhalt des Änderungsvorschlags.
Im Anschluss daran erläutert Prof. Dr.-Ing. Katja Silbe die baubetrieblichen Schwierigkeiten der aktuellen Rechtslage. Sie stellt ebenfalls dar, welche baupraktischen Bedürfnisse bestehen und welche Kostenermittlungsmethoden aus baubetrieblicher Sicht angemessen sind.
Dr. Paul Popescu wird schließlich in einem Impulsvortrag den bisherigen Rechtsrahmen der Regelung unter zwei Aspekten betrachten: Zum einen, wie Beginn und Ende des Annahmeverzugs Sinne der BGH-Rechtsprechung zu definieren ist. Zum anderen welche rechtlichen Möglichkeiten die Norm auf der Rechtsfolgenseite lässt und welche gesetzliche Anpassungen hierzu gegebenenfalls erforderlich sind.

Impulsvorträge:

Hintergrund, Motivation und Inhalt des Änderungsvorschlags zu § 642 des DAV
Kerstin Irl, LL.M.Eur, Fachanwältin für Vergaberecht, Würzburg

Kostenfalle Annahmeverzug – Herausforderungen und baubetriebliche Lösungsansätze für eine faire Entschädigung
Prof. Dr. Katja Silbe, Professorin an der Technischen Hochschule Gießen, Fachgebiet Baubetrieb und Bauverfahren

Ergänzender Lösungsansatz zur Initiativstellungnahme des DAV
Dr. Paul Popescu, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln

Weitere Informationen finden Sie im Flyer!

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